Reportage

An die Rechtsberatung für Geflüchtete des Integrationshauses wandten sich im Februar vor allem Menschen um Rat, die dringend einen Ausweg aus akuter Verarmung suchten. Eine Praktikums-Reportage von Irene Brickner.

Mein erster Tag in der Rechtsberatung für Geflüchtete im Wiener Integrationshaus. Seit Jänner ist hier um einiges mehr zu tun als vor dem Jahreswechsel, sagt mir deren Leiter  Michael „Michele“ Weiss gleich bei der Begrüßung. Wir stehen vor dem Eingang im Erdgeschoß eines Hauses in der Wiener Schweidlgasse. Drei Tage werde ich als Praktikantin im Rahmen des Caritas-Lehrgangs „Rechtsberatung im Asyl- und Migrationsrecht“ Michele und seiner Kollegin Marlene Szlezak zuschauen, um einen Einblick in die Tätigkeit zu erhalten.

„Du wirst sehen: Die meisten derzeitigen Klientinnen und Klienten sind Menschen mit subsidiärem Schutz aus Wien“, sagt Michele, während er die Tür aufschließt. Den Betroffenen – insgesamt rund 10.000 Personen – werde in diesen Wochen schlagartig klar, dass sich ihre soziale Lage verschlechtert hat: dass sie aufgrund des vom Land für sie beschlossenen Stopps der Mindestsicherung und ihrer Rückstufung in die Grundversorgung ab Februar 2026 monatlich statt 1.230 Euro nur mehr 425 Euro erhalten – für eine einzelne erwachsene Person. Zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben.

Mit dieser Maßnahme – ohne Übergangsfrist eingeführt – hat die Stadt Wien, was die Behandlung der durch einen EU-Schutztitel nicht abschiebbaren „Subsidiären“ angeht, „nur“ mit den anderen Bundesländern gleich-gezogen. Subsidiäre, die auf die Schnelle keinen Job finden oder dazu nicht imstande sind, werden damit jedoch in akute Existenznot gebracht. Etwa Frau K. aus Tschetschenien. Aus einem Einkaufswagen zieht sie ein Sackerl mit in Plastikhüllen geordneten Dokumenten, um ihren Fall zu schildern.

Die Lage ist ernst: Ihre Tochter ist behindert, sie selbst kann aus gesundheitlichen Gründen nur noch Teilzeit arbeiten. Um der Grundversorgungsfalle zu entkommen, will sie EU-Daueraufenthalt beantragen; der Titel würde sie zurück in den Sozialhilfebezug bringen. Mangels genug Einkommen geht das aber nur, wenn sie als „Härtefall“ eingestuft wird. Dazu braucht sie ein Amtsarzt-Gutachten, doch den Termin dafür muss sie extra bei der Wiener Ausländerbehörde MA 35 beantragen. Marlene macht ihn für sie aus.

Auch Herr T., ein subsidiär schutzberechtigter Armenier aus Syrien, kann nicht mehr arbeiten. Der Mittfünfziger muss dreimal wöchentlich zur Dialyse. Pflegestufe wurde ihm keine gewährt, „weil Hand und Fuß okay“, wie er sagt. Wie Frau K. braucht er einen Amtsarzttermin, um danach EU-Daueraufenthalt zu beantragen. Doch auf diesen mussten Betroffene zu Jahresbeginn monatelang warten; Stand Mai hatte sich diese Situation durch Amtsarzt-Neuaufnahmen ein wenig entspannt.

Und so geht es weiter, von Fall zu Fall: Ein Mann aus Afghanistan kommt mit seinem 78-jährigen Vater. Ohne Mindestsicherung droht dem alten Mann akute Verarmung. Eine junge Frau aus Afghanistan, eine Angehörige der Sikh- Minderheit, bringt ihre Eltern in die Beratung: Ihre Mutter, subsidiär schutzberechtigt, will erneut Asyl beantragen.

Hier stehen die Chancen jedoch nicht schlecht: Denn seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gebührt jeder Frau aus dem von den Taliban beherrschten Land inter-nationaler Schutz. Michele füllt den Antrag aus und mir wird klar: In der Flüchtlings-Rechtsberatung braucht es Durchhaltevermögen, gute Nerven – und Freude an Lichtblicken.

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