Interview

Christian Schmaus, erster Leiter der Rechtsberatung des Integrationshauses, im Gespräch mit der Guten Zeitung.

GZ: Was war die Idee bei der Einführung der Rechtsberatung vor 20 Jahren?

CHRISTIAN SCHMAUS: Rechtsberatung war und ist für ein faires Verfahren von absolut zentraler Bedeutung. Denn nur wenn man weiß, worum es geht, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen aussehen und welche Rechte und Pflichten man selbst in einem Verfahren hat, kann man vollwertig und verantwortlich daran teilnehmen. Rechtsberatung ist daher elementar für ein faires Verfahren. Dazu kommt bei unseren Mandant*innen, dass viele Menschen mit dem österreichischen Rechtssystem zuvor noch nicht befasst waren, und es gibt oft große Sprachbarrieren. Diese Defizite werden durch die Rechtsberatung möglichst ausgeglichen – das können Gerichte und Behörden  nicht übernehmen.

GZ: Was ist die Aufgabe der Rechtsberatung?

SCHMAUS: Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben haben wir uns parteilich für unsere Mandant*innen einzusetzen. „Mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit hast du für die Rechte der vertretenen Person einzustehen und deren Interessen im Verfahren wahrzunehmen“, heißt es in der anwaltlichen Vertretung. Parteilichkeit bedeutet also nicht eine unzulässige Beeinflussung zugunsten einer Person. Der Kernpunkt eines fairen Verfahrens ist vielmehr sicher zu stellen, dass die Person fair behandelt wird und ihre Interessen und Rechte bestmöglich gewahrt werden. Wir stellen uns auf die Seite unserer Mandant*innen – und das ist fundamental. Menschen, die um internationalen Schutz ansuchen, haben oft traumatische  Ereignisse durchlebt, was ein empathisches, vertrauensbildendes Setting für die Rechtsberatung im Asylbereich unbedingt erforderlich macht.

GZ: Wie hat sich die Rechtsberatung in den letzten 20 Jahren inhaltlich entwickelt?

SCHMAUS: Generell hat sich kaum ein Rechtsgebiet so stark verändert wie das Asylrecht. Zu-gleich ist es eine sehr komplexe und politisch anfällige Materie. Teilweise treten Gesetze in Kraft, deren Auslegung erst geklärt werden muss, und oft treten schon vor dieser Klärung neue Gesetze in Kraft. Mit den unterschiedlichen Kriegen und Krisen, die Menschen zur Flucht zwingen oder zu Vertreibungen führen, ändern sich auch immer wieder die anzuwendenden rechtlichen Grundlagen. Das ist keine kontinuierliche Entwicklung: Wenn die Taliban Afghanistan überrennen, gibt es viele Menschen, die genau deshalb das Land verlassen müssen und um Schutz ansuchen. Dasselbe gilt für die aus der Ukraine Vertriebenen infolge des russischen Angriffskriegs – hier hatten wir erstmals mit dem Vertriebenenstatus zu tun. Aktuell ist das Thema Familiennachzug besonders präsent, woran man den politischen Einfluss auf Gesetze sehr gut erkennen kann. Heute beraten wir zudem deutlich häufiger auch zum Staatsbürgerschafts-, Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht.

GZ: Wieso ist die Rechtsberatung rein spendenfinanziert?

SCHMAUS: Es war eine sehr bewusste Entscheidung des Integrationshauses angesichts der Notwendigkeit, rechtliche Hilfe und Unterstützung anzubieten. Auch da es erstinstanzlich (im Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) keinen Rechtsanspruch auf Rechtsberatung gab – und bis heute immer noch nicht gibt. Dafür mussten wir allerdings auch die entsprechenden Mittel aufstellen, um unabhängig zu bleiben. Denn bei einer fremdfinanzierten Leistungserbringung gäbe es wahrscheinlich konkrete Vorgaben, darunter möglicherweise auch solche, die auf den Inhalt einwirken. Dann stellte sich die Frage, inwieweit tatsächlich unabhängig gearbeitet werden könnte.

Aufgabe der Rechtsberatung ist es, weisungsfrei die Interessen der Mandant*innen im Verfahren zu vertreten und unabhängig zu beraten. Mit den Spenden unserer Leserinnen und Leser können wir das gewährleisten. Und besonders danken wir auch der RD Foundation und dem FALTER, die die Rechtsberatung seit vielen Jahren unterstützen!

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