Editorial von Sepp Stranig

Wenn Wahlen anstehen, werden im lauten Wahlkampf getöse wichtige Begriffe oft falsch verwendet, mit der Verbreitung von Fake News wird der Zorn auf Geflüchtete geschürt und fremdenfeindliches Stimmverhalten gefördert. Es beginnt damit, dass Asylsuchende als „Wirt­schaftsflüchtlinge“ diskreditiert werden, Schutzbedürftige als „Asyltourist*innen“ verunglimpft werden, und endet mit der Forderung nach „Remigration“, der Ausweisung aller Zugewanderten. – Haben Sie gewusst, dass Menschen, die vor Kriegen fliehen, keineswegs immer als Flüchtlinge im Sinne von Art. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 anerkannt werden? Nur Personen, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer be­stimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden, bekommen Asyl. Damit ist ein Großteil der vor Krieg, Hunger und Elend Geflüchteten vom Asylrecht ausgeschlossen und auf ein unsicheres humanitäres Bleiberecht angewiesen – ein prekäres Leben zwischen Hoffen und Bangen.
Bitte lassen Sie sich von hetzerischen Wahlkampfparolen nicht beirren und stimmen Sie zweimal ab – einmal in der Wahlzelle und einmal mit dem beiliegenden Zahlschein! Jeder Euro fürs Integrationshaus hilft, jeder Euro ist eine Stimme für ein soli­darisches Miteinander. Und dafür, dass bei uns noch Platz ist: für Anstand, Haltung, Charakter und Menschlichkeit.

Ihr Dr. Sepp Stranig

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