Das Integrationshaus betreibt im Auftrag des Fonds Soziales Wien die Beratungsstelle für Asylwerber*innen und Flüchtlinge in der Grundversorgung. Die Angebote der Beratungsstelle können von Personen in Anspruch genommen werden, die in Flüchtlingswohnheimen wohnen oder privat untergebracht sind. Jede Beratungsstelle ist für bestimmte Wohnheime und Bezirke zuständig. Aktuell ist die Beratungseinrichtung des Integrationshauses für die Wohnheime des Integrationshauses und für andere andere Einrichtungen wie z.B. „Wieder Wohnen“ oder das „Donauquartier“ zuständig. Des weiteren für Privatwohnende aus den Bezirken 1, 3, 5, 8, 9, 12, 17, 19, 20, 21 und 22.
Die unabhängige Rechtsberatung wurde vor mittlerweile 10 Jahren mit dem Ziel gegründet, oftmals rechts- und sprachunkundige Schutzsuchende in ihren asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren zu beraten, zu unterstützen und in Einzelfällen zu vertreten. In enger Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Asylwerber*innen und Flüchtlinge in der Grundversorgung bieten die juristischen Mitarbeiter*innen zunächst grundlegende Erstberatung und Perspektivenabklärung an.
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