Wir nehmen Stellung

Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet und das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005 und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (BBU-Errichtungs­gesetz-BBU-G)

Laut den Erläuterungen ist es Ziel des Gesetzes, „externe Leistungsbringer“, die bisher Aufgaben der Betreuung und Unterstützung wahrgenommen hatten, durch eine staatliche Agentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen zu ersetzen.

Damit wird die Zivilgesellschaft aus dem Asylverfahren entfernt und es entsteht ein geschlossenes System ohne Kontrollfunktion durch nichtstaatliche Akteur*innen.

Speziell im Bereich der Rechtsberatung und Rechtsvertretung ist dies äußerst bedenklich. Selbst wenn die Rechtsberater*innen formell unabhängig sind, so unterstehen sie dienstrechtlich dem Bundesminister für Inneres. Somit kontrolliert derselbe Minister, der auch gegenüber der Asylbehörde ein Weisungsrecht hat, letztlich auch die Rechtsberatung, welche Rechtsschutz gegen die Entscheidungen seiner Behörde gewährleisten soll.

Angestellte, die nicht nach den Vorstellungen des Bundesministeriums für Inneres agieren, können einfach gekündigt werden. Der Druck, den Interessen des Auftraggebers zu dienen, lastet nun nicht mehr auf privaten großen Organisationen (die dem Druck besser standhalten können), sondern auf den einzelnen Mitarbeiter*innen, die eine Beendigung ihres Dienstverhältnisses befürchten müssen, wenn sie ihre Aufgabe ernstnehmen und die Interessen ihrer Klient*innen vertreten.

Um für die Garantie eines fairen Verfahrens den Kriterien des Europarechts bis hin zu Art. 47 GRC zu entsprechen, würde die Rechtsberatung eine viel deutlichere gesetzliche Absicherung der eigenen Unabhängigkeit benötigen.

Im Hinblick auf die dienstrechtliche Zuständigkeit des Bundesministers für Inneres und die sich daraus wohl ergebenden Interessenskonflikte wäre es dringend erforderlich, statt der „Objektivität“ eine Parteilichkeit der Rechtsberater*innen im Sinne einer anwaltlichen Vertretung zu schaffen.

Auch im Bereich der Rückkehrberatung ist die Abkehr vom bisherigen System der privaten Rückkehrberater*innen nicht nachvollziehbar. Gerade in jenem Bereich kann es sehr leicht zu Interessenskonflikten kommen. Wenn die Rückkehrberatung als Teil der Behörde wahrgenommen wird, kann kein Vertrauensverhältnis entstehen, das jedoch für die Institution der Rückkehrberatung entscheidend ist.

Die Stellungnahmen zum Download unterhalb:

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