Weichenstellung bei Rechtsberatung in Asylverfahren

Die Leitung der staatlichen Asyl-Rechtsberatung im Rahmen der BBU (Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen) wird weisungsfrei ihren Aufgaben nachkommen können. „Die Kampagne #fairlassen hat mit dieser wichtigen Weichenstellung bei der Ausgestaltung der BBU einen wichtigen Erfolg erreicht“, kommentiert der Sprecher der asylkoordination österreich, Lukas Gahleitner-Gertz, die geplante Struktur. „Allerdings,“ ergänzt Christoph Riedl, Asylexperte der Diakonie Österreich „bleibt die Verstaatlichung der bislang unabhängigen Rechtsberatung rechtsstaatlich bedenklich. Die Justizministerin wird auch zukünftig für Weisungsfreiheit und ausreichende Finanzierung einstehen müssen.“

„Die verstaatlichte Rechtsberatung ist ein höchst bedenkliches Projekt, das wir leider nicht verhindern konnten “, so Gahleitner-Gertz. „Aber in wichtigen Punkten wurden unsere Bedenken von Justizministerin Alma Zadić ernst genommen und im Rahmen des Möglichen Verhandlungserfolge erzielt: Dass eine abgeschlossene juristische Ausbildung und Praxiserfahrungen die Voraussetzungen für die Rechtsberater*innen sein werden, ist ebenso zu begrüßen, wie die Besetzung der Leitung mit Mag. Stephan Klammer, des in Österreich zweifellos bestqualifizierten Experten. So besteht trotz der rechtsstaatlich defizitären Struktur der BBU die Chance, dass die Rechte von Schutzsuchenden weiterhin gewahrt bleiben.“

Im Oktober vergangenen Jahres haben die asylkoordination österreich gemeinsam mit der Diakonie Österreich, Caritas, Volkshilfe, Amnesty International, SOS Mitmensch, Integrationshaus und über 40 anderen Organisationen die Kampagne #fairlassen ins Leben gerufen. „Die Organisationen eint der Einsatz für eine strikt unabhängige Rechtsberatung und -vertretung und für eine menschwürdige Versorgung und Betreuung Schutzsuchender“, stellt der Direktor der Volkshilfe Österreich Erich Fenninger fest.

Der Justizministerin wurde eine Petition für eine menschenwürdige Versorgung und Betreuung von Schutzsuchenden, für qualitätsvolle Rechtsberatung und ein bedingungsloses Bekenntnis zu einem rechtstaatlichen Asylverfahren übergeben. „Wir erlebten während der Kampagne #FairLassen ein großes Interesse der österreichischen Zivilgesellschaft an rechtstaatlich einwandfrei funktionierenden Institutionen. Wir sehen die Unterstützung von tausenden Menschen als Verpflichtung auch weiterhin für die Ziele der Kampagne einzutreten. Wir werden die Arbeit der verstaatlichten Rechtsberatung, die ab Jänner 2021 ihre Arbeit aufnehmen wird, ganz genau beobachten und allfällige Mängel klar benennen,“ kündigte Gahleitner-Gertz an.

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