Stellungnahme von Agenda Asyl

Einleitende Bemerkungen zum Gesetzesentwurf

Anlässlich dieser Gesetzesbegutachtung möchte Agenda Asyl wieder einmal darauf hinweisen, dass durch die permanenten Novellen das Asyl- und Fremdenrecht extrem komplex geworden und kaum mehr zu durchblicken ist. Das ist umso bedenklicher, als die Bestimmungen nicht nur von Experten und Behörden verstanden werden und treffsicher anwendbar sein sollten, sondern auch von den Betroffenen selbst nachvollziehbar sein sollten.

Diesen Anspruch erfüllt jedoch ein Konvolut an Gesetzesbestimmungen nicht, das neben dem eigentlichen Materiengesetz, dem Asylgesetz, generelle (AVG) und spezielle Verfahrensbestimmungen (BFA-VG) vorsieht und wo für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Bestimmungen des BFA-Verfahrensgesetzes anzuwenden sind, obwohl es ein spezielles BVwGH-Verfahrensgesetz gibt, um nur ein Beispiel zu nennen.

Nicht nachvollziehbar ist, warum trotz der großen Fremdenrechtsänderungsnovellen nach wie vor Bedarf an Verschärfungen im Asyl- und Fremdenrecht gesehen wird, obwohl Themen wie Verschärfung von Strafbestimmungen bei illegaler Einreise/Aufenthalt bereits auf der Tagesordnung standen und umgesetzt wurden oder keine Mehrheit im Parlament fanden.

Ein deja-vue sind auch der Vorschlag, Asylaberkennungsverfahren bei Straffälligkeit rascher abzuwickeln, wofür es keiner gesetzlichen Erledigungsfristen, sondern vielmehr ausreichendes und kompetentes Personal bei Behörden und Gericht braucht. Die verkürzten Erledigungsfristen stehen auch im krassen Wertungswiderspruch zu der mit der letzten Novelle und ab Juni 2016 in Kraft getretenen Verlängerung der Erledigungsfrist von 6 auf 15 Monate und der Erfahrung der Betreuungseinrichtungen, dass AsylwerberInnen nach über einem Jahr ohne Verfahrenshandlungen beim BFA oft keine Auskunft erhalten, wann mit einer Einvernahme zu rechnen sei.

Asylsuchende, die berechtigte Gründe für ihren Antrag auf internationalen Schutz vorbringen, werden durch die beschleunigten Verfahren in weniger aussichtsreichen Fällen, bei unzureichenden personellen Ressourcen der Behörde durch Verfahrensverzögerungen Rechte vorenthalten, auf die sie erst nach positiven Verfahrensausgang Anspruch erheben können.

Es verhärtet sich der Eindruck, dass Gesetzesänderungen nicht dazu beitragen den Menschenrechtsschutz und Flüchtlingsrecht zu stärken und zu diesem Zweck das System transparenter und effizienter auszugestalten.

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