Stellung­nahme von AGENDA ASYL

zum Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 und das Grenzkontrollgesetz geändert werden

Grundsätzliche Anmerkungen

Agenda Asyl erachtet Gesetzesnovellen nur dann als notwendig und sinnvoll, wenn dadurch Menschenrechte gestärkt, Verfahren zur Feststellung des Schutzbedarfs effizient und treffsicher geführt werden können und dabei die europarechtlichen Standards nicht nur eingehalten, sondern auch auf einem möglichst hohen Level umgesetzt werden. Es bedarf wohl keiner weiteren Erklärung, dass durch Gesetzesnovellen weder EU-Recht unterlaufen werden darf, noch dass verfassungsrechtlich geschützte Rechte verletzt werden dürfen. Bei den nun vorgelegten Ergänzungen zur Fremdenrechtsnovelle werden aber diese rechtsstaatlichen Grundsätze nicht ausreichend beachtet. Es lässt sich auch nicht erkennen, dass durch die geplanten Gesetzesänderungen die Effizienz von Asylverfahren erhöht oder die bessere Vorbereitung der Ausreise nach erfolglosem Asylverfahren ermöglicht werden würde.

Die bereits bei etlichen Stellungnahmen zu asyl- und fremdenrechtlichen Änderungsvorschlägen vorgebrachte Kritik, dass die Gesetzesmaterie immer komplexer und daher auch schwieriger anzuwenden ist und die Asylsuchenden als Betroffene kaum mehr in der Lage sind, die Abläufe im Verfahren sowie ihre Rolle, Rechte und Pflichten zu kennen, trifft auch auf dieses jüngste Gesetzespaket zu. Erkennbar ist in diesem Änderungsentwurf abermals die aus unserer Sicht falsche und kontraproduktive Annahme, dass ohne die Erlassung von weitreichenden Auflagen, Anordnungen und Zwangsmaßnahmen bis hin zu Beugehaft ein geordneter Vollzug von Asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren nicht möglich wäre. Problematisch erweist sich die verstärkte Rückkehrberatung - auch schon während des Asylverfahrens. Es ist eine Entmutigungs-Strategie gegenüber Geflüchteten und widerspricht dem individuellen Recht auf Asyl. Durch vermehrte Rückkehrberatung wird subtil Druck ausgeübt, sie ist nicht mehr ergebnisoffen, sondern dient allein dem Zweck einer möglichst umfassenden Rückführung.
Insgesamt erachtet Agenda Asyl die Änderungsvorschläge nicht nur als unnötig, sondern auch als rechtlich problematisch bis hin zur Verfassungswidrigkeit, sodass empfohlen wird, von diesen Verschärfungen Abstand zu nehmen.

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