Subsidiärer Schutz kann existenzgefährdend sein!

Selbsterhaltung und Teilhabe von subsidiär Schutzberechtigten muss ermöglicht werden!

Subsidiär Schutzberechtigte können aufgrund von Menschenrechtsverletzungen und Gewalt für Jahre nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren. Sie haben internationalen Schutz erhalten und sind in einer ähnlichen Situation wie Asylberechtigte. Seit vielen Jahren fordert daher das Integrationshaus, dass subsidiär Schutzberechtigte Asylberechtigten gleichgestellt werden. Aber anstatt diesem wichtigen Anliegen nachzukommen, wurde die Situation für subsidiär Schutzberechtigte bereits unter der türkis-blauen Regierung durch ein neues Sozialhilfegrundsatzgesetz weiter verschärft.

Das Integrationshaus sieht mehr denn je dringenden Handlungsbedarf, hier endlich effektive integrationspolitische Maßnahmen zu setzen, um subsidiär Schutzberechtigten eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen. Sicherung der Existenz. Subsidiär Schutzberechtigte haben lediglich Anspruch auf Grundversorgung, also rund 370 Euro im Monat, ein Betrag, der deutlich unter dem Existenzminimum von rund 850 Euro liegt. Diese Situation hat massive Auswirkungen auf alle Lebensbereiche. Existenzsicherung ist die Basis für eine gelingende Integration. Subsidiär Schutzberechtigte, die bereits erste Integrationsschritte bewältigt haben, können sich die Wohnungsmiete nicht mehr leisten und sind gezwungen, in organisierte Grundversorgungsquartiere zurückzukehren.

Daher fordert das Integrationshaus leistbares Wohnen: Damit die Menschen genügend Ressourcen haben, um den Integrationsprozess zu bewältigen, fordern wir den Zugang zum kommunalen Wohnbau, zu geförderten Wohnungen und zu den Angeboten der Wohnungslosenhilfe. Auch in den Bereichen Arbeit und Bildung sind diese Personen mehrfach benachteiligt. Auf subsidiär Schutzberechtigten lastet durch ihre unzureichende Existenzsicherung ein besonders hoher Druck, sich unmittelbar nach Schutzzuerkennung in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Allerdings stellt die Befristung des Aufenthalts neben den Benachteiligungen am Arbeitsmarkt eine besondere Hürde dar. Auch die Covid-Pandemie hat diese Menschen besonders hart getroffen. Daher fordern wir Unterstützungsangebote wie den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Praktika schon während des Asylverfahrens sowie ein Bildungs- und Ausbildungsangebot wie unser Projekt FAVoritIN, das auf die Bedürfnisse dieser Menschen abgestimmt ist. Um die Verarmung von subsidiär Schutzberechtigten zu verhindern, ist es daher dringend notwendig, sie mit gezielten Unterstützungsleistungen bei ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu unterstützen.

Mehr Informationen zu subsidiär Schutzberechtigten gibt es in der aktuellen Ausgabe der Guten Zeitung.

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