Rechtsberatung bei Corona-Strafen

Rechtsberater Michael Weiss an seinem Arbeitsplatz im Integrationshaus

Die Beratungsstelle des Integrationshaus für Asylwerber*innen und Flüchtlinge in der Grundversorgung mit ihrer angeschlossenen Rechtsberatung bietet von Corona-Strafen betroffenen Menschen Unterstützung beim Verfassen von Einsprüchen an.

Die Strafverfügungen können eingescannt per e-mail an

beratungsstelle@integrationshaus.at

gesendet werden.

Wenn Scannen nicht möglich ist oder die Begründung des Einspruchs nicht telefonisch hinreichend geklärt werden kann, können unter der Telefonnummer

01/3344592

von Mo bis Fr von 9:00 bis 13:00, Mo 14:00 bis 16:00, Di 14:00 bis 16:00 und Do 14:00 bis 17:00 persönliche Termine in der Beratungsstelle vereinbart werden.

Auch bei der Abwägung, ob Organmandate (z.B. wegen Verletzung der Maskenvorschriften) besser gleich bezahlt werden sollen oder nicht, können wir beraten.

Es stehen muttersprachliche Mitarbeiter*innen am Telefon zur Verfügung.

Weitere Informationen zu unserer Beratungsstelle

 

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