Mehr Kindeswohl im Asylrecht!

Katharina Stemberger, Schauspielerin und langjährige Vorstandsvorsitzende des Integrationshauses

 Das Integrationshaus begrüßt den Bericht der unabhängigen Kindeswohl-Kommission unter der Leitung von Dr. Irmgard Griss und fordert, dass Kinderrechte und Kindeswohl während des Asylverfahrens höchste Priorität bekommen.

„Österreich ist dringendst gefordert, für geflüchtete Kinder und Jugendliche das besondere Recht auf Hilfe und Schutz sicherzustellen. Daher muss in der Entscheidung des Asylverfahrens die Situation der geflüchteten Kinder unabhängig von der Situation ihrer Eltern oder Großeltern beurteilt werden,“ appelliert Katharina Stemberger, Vorstandsvorsitzende des Integrationshauses.

„Wenn mit dem Blick auf die Lebenssituation des Kindes mehr für den Verbleib in Österreich spricht, muss dies prioritär berücksichtigt werden – egal ob bei begleiteten oder unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten“, fordert Martin Wurzenrainer, fachlicher Geschäftsführer des Integrationshauses.  

Rund die Hälfte der Bewohner*innen im Integrationshaus sind Kinder, die hier mit ihren Familien leben. Zusätzlich leben unbegleitete minderjährige Geflüchtete in den sozialpädagogischen Wohngemeinschaften. Für sie fordert das Integrationshaus unbedingt die Obsorge durch die Kinder- und Jugendhilfe von Anfang an in Österreich, wie es die Kindeswohl-Kommission empfiehlt. „Kinder finden durch die Schule schneller sozialen Anschluss als die Erwachsenen und sind während der oft langen Dauer der Asylverfahren bereits gut integriert. Diese Realität der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen muss im Verfahren unbedingt stärker berücksichtigt werden,“ so Wurzenrainer.

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