Neue Asylregeln
GEAS tritt in Kraft: Neue Asylregeln könnten Grundrechte, Familiennachzug und faire Verfahren gefährden.
Mit großer Sorge blickt das Integrationshaus auf das Inkrafttreten des reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12.06.2026 und warnt vor weitreichenden Auswirkungen auf den Schutz von Geflüchteten sowie auf rechtsstaatliche Standards. Wir befürchten, dass die Umsetzung der EU-Vorgaben zentrale Rechte von geflüchteten Menschen einschränken, Haftmaßnahmen ausweiten und den Familiennachzug erschweren könnten.
„Wenngleich noch abzuwarten bleibt, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis konkret auswirken, setzen doch viele der neu eingeführten Maßnahmen auf Abschottung und die Auslagerung der Verantwortung für Schutzsuchende. Auch der Rechtsschutz wird in wichtigen Bereichen reduziert, sodass fundierte und qualitativ hochwertige Rechtsberatung – gerade angesichts der bevorstehenden Neuerungen – von zentraler Bedeutung bleibt. Ein funktionierender Rechtsschutz ist essenziell für ein faires Asylverfahren“, kritisiert Christian Schmaus, neuer Vorstandsvorsitzender des Integrationshauses.
Die Geschäftsführung des Integrationshauses, Martin Wurzenrainer und Susanne Lettner, betont darüber hinaus:
„GEAS birgt die Gefahr, dass individuelle Schutzbedürfnisse durch Abschreckung, beschleunigte Verfahren und verstärkte Inhaftierung nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden.“
Das Integrationshaus sieht darüber hinaus in der kommenden Rechtslage eine grundsätzliche Abwehr von Menschen, die nach Österreich flüchten:
„Diese abwehrende Haltung ist in Hinblick auf die Integrationsanstrengungen von Schutzsuchenden kontraproduktiv. Die Mehrheit der Menschen, die nach Österreich flüchten, verhalten sich rechtskonform und sind bestrebt, sich hier so rasch wie möglich ein selbstständiges Leben aufzubauen und in Frieden zu leben. Dies sollte sich auch in der konkreten Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts in Österreich widerspiegeln.“