LGTBQI+ ist ein Menschenrecht!

Geschlechtliche Orientierung dürfte kein Grund zur Flucht sein

Im Integrationshaus finden auch Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung fliehen mussten, Unterstützung, Betreuung und Unterkunft. Auch wenn ihre geschlechtliche Orientierung ein Fluchtgrund ist und sie hier in Österreich sicher sind, verfolgt sie die Stigmatisierung durch ihr Umfeld und oft auch durch ihre Familie, bis hierher. Denn um Asyl aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität zu bekommen, müssen Schutzsuchende dies auch angeben und belegen können - oft auch das erste Outing gegenüber der Familie in der Heimat.

„In der Beratungsstelle beobachten wir, dass sich die Anzahl derer, die beim Geschlecht „divers“ angeben, gestiegen ist. Diese Personen sind zwar hier vor weiterer Verfolgung in Sicherheit, stecken jedoch durch die fehlende Anerkennung seitens der Familie und der Heimat in einer traumatischen persönlichen Krise,“ berichtet Geschäftsführer Martin Wurzenrainer.

Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert, dass alle, „die aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe begründete Furcht vor Verfolgung haben“, als Flüchtling geschützt werden. Eine bestimmte soziale Gruppe sind auch Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung fliehen müssen – und damit ihr Recht auf Asyl in einem sicheren Ankunftsland.

Laut UNHCR sind in 70 Ländern gleichgeschlechtliche Beziehungen kriminalisiert worden, und einige Länder setzten sogar die Todesstrafe darauf. Andere Länder verabschiedeten Gesetze, die LGBTI+-Personen diskriminieren oder die die Behörden zur Verfolgung von LGBTI+-Personen einsetzen, wie z.B. vage geschriebene Gesetze über öffentliche Unsittlichkeit.

Menschlichkeit ist das oberste Prinzip – geschlechtliche Orientierung oder Identität dürfen kein Grund sein, seine*ihre Heimat verlassen zu müssen!

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