Erwartungen und Enttäuschungen

Eine erste Durchsicht des türkis-grünen Regierungsprogramms für den Bereich Migration und Integration ergibt, dass leider wichtige Forderungen des Integrationshauses nicht berücksichtigt und auch besonders drastische Maßnahmen, wie die Sicherungshaft, ins Programm übernommen wurden. Allerdings finden sich darin auch positive Ansätze, die Verbesserungen bringen könnten.

Wichtige Forderungen, die nicht berücksichtigt wurden: die Rücknahme der Verstaatlichung der Rechtsberatung, ein Bleibe– und Arbeitsrecht für Lehrlinge bis zu 2 Jahren nach Beendigung ihrer Lehrzeit, Integration ab Tag 1, ein Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende, Erleichterungen beim Familiennachzug, insbesondere für subsidiär Schutzberechtigte, Erleichterungen bei der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, ein Resettlement-Programm und eine aktive Aufnahme von aus Seenot geretteten Geflüchteten und der Stopp von Abschiebungen in gefährliche Krisengebiete.

Besonders erschütternd ist, dass im neuen Regierungsprogramm, wie bereits unter Türkis- Blau, die Umsetzung einer Sicherungshaft geplant ist. Hier halten wir es mit dem Bundespräsidenten, der bei einem Besuch im Integrationshaus im letzten Jahr vor Journalist*innen dazu umfassende Bedenken geäußert hat. Aber auch die geplante BBU  (Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen), die auch eine rechtsstaatlich fragwürdige Verstaatlichung  der Rechtsberatung vorsieht, stößt auf großes Unverständnis. Besonders kritisch wird auch das im Koalitionsabkommen vorgesehene „grenznahe Asylantragsverfahren im Binnen-Grenzkontrollbereich“ gesehen. Hier bestehen große Befürchtungen, dass Asylwerber*innen isoliert und der Zugang zur Rechtsberatung durch NGOs weiter erschwert werden soll. Aber auch die Ausweitung des Kopftuchverbots bis 14 Jahre wird von Seiten des Integrationshauses abgelehnt.

Chancen. Das Regierungsprogramm beinhaltet aber auch Chancen im Bereich der Integration. Sehr entscheidend wird aber sein, ob auch angemessene Budgetmittel für die Umsetzung zur Verfügung stehen werden. Dies betrifft insbesondere den Aktionsplan gegen Rassismus, die Stärkung der Diversitätskompetenz, den Ausbau der Module des Integrationsjahres, Bildungsmaßnahmen im Rahmen der Erwachsenenbildung für jugendliche Asylsuchende, den Ausbau von Maßnahmen zur Nachholung des Pflichtschulabschlusses im Rahmen der Basisbildung, Verbesserungen bei der Nostrifikation, Verbesserungen bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, insbesondere auch von Frauen, die Förderung von 100 Schulen mit besonderen Herausforderungen, sowie den Ausbau der Vernetzung der Zivilgesellschaft und der Freiwilligenarbeit.

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