Dringende Stellungnahmen

Stellungnahmen zur geplanten Notverordnung: Klare Kritik an rechtlich fragwürdiger Maßnahme
Das Projekt Integrationshaus kritisiert die von der Bundesregierung geplante Notverordnung zur Aussetzung der Familienzusammenführung scharf. Die rechtliche Begründung – eine angebliche „gesamtstaatliche Notlage“ im Sinne des Art. 72 AEUV – ist aus unserer Sicht nicht tragfähig. Statt einer evidenzbasierten Problemanalyse und nachhaltigen Lösungsansätzen wird mit irreführenden Argumenten Stimmung gegen Geflüchtete gemacht. Die Verordnung birgt die Gefahr eines Rechtsbruchs, bedeutet integrationspolitische Rückschritte und führt zu zusätzlicher Belastung für Verwaltung und Justiz.
Zentrale Kritikpunkte sind:
Rechtslage: Die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie erlaubt keine pauschale Aussetzung. Art. 72 AEUV ist eng auszulegen und nicht als Freibrief für Ausnahmen gedacht. Eine konkrete, aktuelle Notlage ist nicht erkennbar – im Gegenteil: Die Zahl der Asylanträge ist rückläufig.
Gesellschaftliche Herausforderungen: Der Lehrpersonalmangel oder Herausforderungen im Bildungsbereich resultieren nicht primär aus Migration, sondern aus langjährigem politischen Versäumnis. Geflüchtete als Ursache dafür darzustellen, ist rechtlich und gesellschaftspolitisch unhaltbar.
Integrationshemmnisse: Geflüchtete sind vielfach durch restriktive gesetzliche Regelungen von Erwerbsarbeit und Integrationsmaßnahmen ausgeschlossen. Stattdessen braucht es ab Tag 1 klare Integrationspfade.
Sicherheit & Kriminalität: Es gibt keine Daten, die eine akute Bedrohung der öffentlichen Ordnung belegen. Strafzahlen sind seit Jahren konstant.
Antisemitismus: Dagegen muss klar und konsequent vorgegangen werden – mit Rechtsstaatlichkeit, demokratischer Resilienz und gesellschaftlicher Teilhabe, nicht mit diskriminierenden Maßnahmen gegen Geflüchtete.
Menschlichkeit & Verantwortung: Familienzusammenführung ist eine der wenigen legalen Fluchtmöglichkeiten. Sie auszusetzen, gefährdet das Recht auf Privat- und Familienleben (Art. 8 EMRK) und untergräbt das Fundament gelingender Integration – Stabilität und Sicherheit im familiären Umfeld.
Wir fordern daher, die Verordnung zurückzunehmen und stattdessen auf konstruktive, rechtsstaatlich abgesicherte und integrationsfördernde Maßnahmen zu setzen.
Zum Volltext der Stellungnahme des Integrationshauses