AMPAG-Stellungnahme
Warum das AMPAG Schutzsuchende gefährdet und Chancen vergibt.
Asylrecht braucht Menschlichkeit – nicht zusätzliche Hürden
Das Integrationshaus beurteilt den Entwurf des Asyl- und Migrationsanpassungsgesetzes (AMPAG) kritisch: Statt europäische Standards fair umzusetzen, drohen neue Lücken im Schutzsystem, Verschärfungen und integrationspolitische Rückschritte. Der Entwurf schränkt Rechte ein, führt Haftmaßnahmen ein und erschwert den Familiennachzug. Besonders gravierend: zentrale Empfehlungen aus Fachwelt und Zivilgesellschaft werden nicht berücksichtigt.
„Diese abwehrende Haltung ist in Hinblick auf die Integrationsanstrengungen von Menschen, die nach Österreich geflüchtet sind, kontraproduktiv. Die Mehrheit der Menschen, die nach Österreich flüchten, verhalten sich rechtskonform und sind bestrebt, sich hier so rasch wie möglich ein selbständiges Leben aufzubauen und in Frieden zu leben. Dies sollte sich auch in der Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts in Österreich widerspiegeln,“ appellieren Susanne Lettner und Martin Wurzenrainer.
Kindeswohl/Obsorge ab Tag 1
Geht es nach dem Gesetzesentwurf blieben unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) weiterhin wochen- oder monatelang ohne klare Obsorge der Kinder- und Jugendhilfe. Die seit Jahren geforderte und im Regierungsprogramm angekündigte Obsorge ab dem ersten Tag fehlt – ein gravierendes kinderrechtliches Defizit.
Arbeitsmarkt
Wir kritisieren, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt weiter stark eingeschränkt bleibt. Das komplizierte Bewilligungsverfahren schreckt Arbeitgeber*innen ab und verhindert frühe Integration. Das Integrationshaus fordert einen „Spurwechsel“, um bei bestehendem Arbeitsplatz einen Aufenthaltstitel zu ermöglichen.
Vulnerabilität
Zwar erkennt der Entwurf Vulnerabilität grundsätzlich an, doch bleibt ihre Feststellung unsicher: nicht ausreichend geschultes Personal, fehlende Expert*innen und mangelnder Rechtsschutz gefährden die Identifikation traumatisierter oder besonders schutzbedürftiger Personen.
Grundversorgung
Vorgesehene Kürzungen und neue Entzugsmöglichkeiten verschärfen die prekären Lebenslagen der Betroffenen. Schon jetzt deckt die Grundversorgung nur das Allernötigste – Leistungen weiter abzusenken oder zu sanktionieren, ist unverhältnismäßig und integrationsfeindlich. Das Taschengeld von 40 EUR/Monat (seit 2004) ist veraltet. Kürzungen bei Nichtteilnahme an unklaren "Grundregelkursen" sind willkürlich und unverhältnismäßig.
Zur ausführlichen Stellungnahme des Integrationshauses
Weitere Stellungnahmen zum AMPAG: