Helfen Sie uns mit Ihrer Spende! NEU: SPENDEN FÜR DAS INTEGRATIONSHAUS SIND STEUERLICH ABSETZBAR!

Das Integrationshaus hilft besonders bedürftigen Flüchtlingen und AsylwerInnen. Bitte Bitte helfen auch Sie und spenden Sie für die integrativen Projekte des Integrationshauses!

Das Integrationshaus wurde mit dem österreichischen Spendengütesiegel ausgezeichnet!

Die Träger des Spendengütesiegels verpflichten sich zur Transparenz gegenüber SpenderInnen, der Öffentlichkeit, öffentlichen Stellen, SubventionsgeberInnen und PartnerInnen. Die Organisationen, die mit dem Spendengütesiegel ausgezeichnet sind, erfüllen objektive und nachprüfbare Standards bei der Aufbringung wie auch bei der Verwaltung ihrer Spenden. Weitere Informationen zum Spendengütesiegel finden Sie auf der Homepage www.osgs.at

Das Integrationshaus fühlt sich seit seines Bestehens dem verantwortungsvollen Umgang mit Spendengeldern verpflichtet. Die Finanzberichte finden Sie im Download-Bereich.

Dafür benötigen wir Ihre Hilfe
Denn die Finanzierung der Bertreuungsleistungen und die Sicherung der gebotenen Qualität sind Jahr für Jahr aufs Neue eine schwierige Aufgabe. Öffentliche Förderungen reichen nicht aus, um gerade Projekte wie die Wohngemeinschaft für minderjährige Flüchtlinge "Caravan" oder die Betreuung der HausbewohnerInnen finanzieren zu können. Auch die Infrastruktur des Hauses kann nur über private oder Firmenspenden aufrecht erhalten werden.

Spenden Sie mit VISA
Ihre Spende kommt zur Gänze den Menschen im Integrationshaus zu Gute. VISA verzichtet zur Unterstützung des Hauses auf Gebühren.

Benutzen Sie einfach das Eingabeformular auf dieser Seite. Die Übertragung erfolgt selbstverständlich über eine sichere Verbindung.

Spenden Sie per Überweisung
Projekt Integrationshaus
Bank Austria
BLZ 12 000
Konto-Nr. 00671 130 300

Für Spenden aus dem Ausland:
IBAN: AT20 1200 0006 7113 0300
BIC: BKAUATWW

oder

Projekt Integrationshaus
PSK
BLZ 60000
Konto-Nr. 91 91 6000

Für Spenden aus dem Ausland:
IBAN: AT056000000091916000
BIC: OPSKATWW

Spenden für das Integrationshaus steuerlich absetzbar!
Wir haben eine gute Nachricht für alle unsere zahlreichen SpenderInnen: Am 29.6.2009 erhielten wir vom Finanzamt 1/23 den Bescheid, dass Spenden an den Verein PROJEKT INTEGRATIONSHAUS - rückwirkend ab 1. Jänner 2009 - steuerlich absetzbar sind. Projekt Integrationshaus, Registrierungsnummer SO1272.

Seit 31. Juli 2009 ist es hochoffiziell, denn an diesem Tag veröffentlichte das Österreichische Bundesministerium für Finanzen auf seiner Website eine Liste aller Organisationen, deren Spenden steuerlich absetzbar sind.

Und so einfach funktioniert die Spendenabsetzbarkeit:

• Spenden Sie wie gewohnt einen beliebigen Betrag an das Integrationshaus.
• Achten Sie, bitte, darauf, dass auf Ihrem Abschnitt der volle Vereinsname angeführt ist: Verein PROJEKT INTEGRATIONSHAUS.
• Sammeln sie die Zahlungsbelege Ihrer Spenden.
• Geben Sie die Gesamtsumme Ihrer Spenden in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung oder in Ihrer Einkommenssteuererklärung für 2009 als Sonderausgabe an.
• Ihre gesamte Jahresspende können Sie bis zu einer Höhe von 10% Ihrer Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen.
• Als Betriebsausgabe können bis max. 10 % des Gewinnes steuerlich berücksichtigt werden.
• Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie dann bis zu 50% der Spendensumme vom Finanzamt refundiert.

Ab einer Jahresspendensumme in der Höhe von 25,00- Euro schicken wir Ihnen automatisch am Anfang des nächsten Jahres eine Spendenbestätigung zu.

Bitte, heben Sie die blauen Zahlscheinabschnitte als Belege für Ihr Finanzamt auf!

Und so können Unternehmen ihre Spenden an den Verein PROJEKT INTEGRATIONSHAUS absetzen:

• Unternehmensspenden aus dem Betriebsvermögen gelten als Betriebsausgaben, Unternehmen können aber grundsätzlich auch Sachspenden (z.B. eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden.
• Die Absetzbarkeit der Unternehmensspenden ist mit 10 % des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres begrenzt.
• Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes mit Belegen nachzuweisen.

Auf der Website des BM für Finanzen finden Sie nähere Informationen zur neuen Absetzbarkeit von Spenden! Oder hier zum Downloaden (siehe rechts).



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